Feldnotizen aus dem Security-Betrieb und dem Audit-Raum.
Zwei neue Beiträge pro Monat. Geschrieben von den Menschen, die die Plattform betreiben.
Verhältnismäßigkeit in der Praxis: Ihre NIS2-Maßnahmen richtig dimensionieren
Meistern Sie die Verhältnismäßigkeitsanforderungen von NIS2. Lernen Sie, Cybersicherheitsmaßnahmen für wesentliche und wichtige Einrichtungen zu bewerten, zu skalieren und zu rechtfertigen.
NIS2 für den Finanzsektor: Die Beziehung zu DORA verstehen
NIS2 und DORA für den Finanzsektor: Verstehen Sie, wie Cybersicherheitsrahmen für Banken, Zahlungsinstitute und Wertpapierfirmen überschneiden.
Kooperationsgruppe, CSIRT-Netzwerk, EU-CyCLONe: EU-Koordination im großen Maßstab
NIS2 grenzüberschreitende Koordination: Kooperationsgruppe, EU-CyCLONe-Plattform und CSIRT-Netzwerk für kollektive Vorfallsreaktion und Informationsaustausch.
Cybersicherheitszertifizierung und Normen nach NIS2
Zertifizierung und Normen nach NIS2 Artikel 24-25: EU-Schemata, ISO 27001 und Sicherheitszertifizierungsanforderungen für ausgewiesene Einrichtungen.
Nationale Cybersicherheitsstrategien nach NIS2: Was Artikel 7 verlangt
Anforderungen von NIS2 Artikel 7 an nationale Strategien: politischer Rahmen, sektorale Governance, Forschung und Risikobewertungsmandate für Mitgliedstaaten.
NIS2 für MSPs und MSSPs: Vom Anbieter zur regulierten Einrichtung
NIS2-Geltungsbereich für MSPs und MSSPs: Verstehen Sie, wie Managed-Service-Provider zu regulierten Einrichtungen nach Anhang I, Sektor 9 werden.
NIS2 und DSGVO: Wo Cybersicherheit auf Datenschutz trifft
Verstehen Sie die Überschneidung von NIS2 und DSGVO: Wie Cybersicherheitspflichten nach NIS2 Artikel 21 und 35 die Datenschutzanforderungen der DSGVO Artikel 32, 33-34 ergänzen.
Was macht einen Vorfall „erheblich“? Die Meldeschwelle verstehen
Verstehen Sie die NIS2-Schwelle für erhebliche Vorfälle nach Artikel 23(3): Kriterien für die verpflichtende 24-Stunden-Meldung an Behörden und CSIRTs.
NIS2 für den Verkehr: Luftfahrt, Schiene, Schifffahrt und Straße
NIS2 für den Verkehrssektor: Verstehen Sie die Pflichten von Betreibern in Luftfahrt, Schiene, Schifffahrt und Straße gemäß Anhang I, Sektor 2.