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Auf Basis der offiziellen Definition der Europäischen Kommission. NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 →
Wählen Sie Ihren Sektor.
Wählen Sie den Sektor, der Ihre Tätigkeit am besten beschreibt. Die 18 Sektoren unten sind die von NIS2 abgedeckten, aufgeteilt in Anhang I (hohe Kritikalität) und Anhang II (weitere kritische Sektoren).
Wie groß ist Ihre Organisation?
NIS2 verwendet die EU-Definitionen für Unternehmensgrößen (Empfehlung 2003/361/EG). Sowohl Mitarbeiterzahl als auch Umsatz zählen — der jeweils höhere Wert entscheidet über Ihre Größe. Wählen Sie in jeder Kategorie eine Stufe.
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Hinweis. Bestimmte Einrichtungen fallen unabhängig von Größe oder Sektor gemäß Artikel 2(2) in den Geltungsbereich — darunter qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, DNS-Diensteanbieter, TLD-Namensregister, Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste sowie alleinige Anbieter wesentlicher Dienste in einem Mitgliedstaat. Wenn das auf Sie zutrifft, sind Sie betroffen. Mitgliedstaaten können Sie zudem als in den Geltungsbereich fallend benennen, wenn eine Störung erhebliche Auswirkungen auf öffentliche Sicherheit, öffentliche Gesundheit oder grenzüberschreitende systemische Risiken hätte.